Fallsupervision in Gruppenform für den Sozial- bzw. Begleitenden Dienst der Werkstätten für behinderte Menschen
Die Fallsupervision in Gruppenform ist konzipiert für Personen, die in gleichen oder ähnlichen Berufen arbeiten, aber in der Regel nicht aus demselben Unternehmen kommen.
Sinn dieser Supervisionsform ist es, die unterschiedlichen Erfahrungen und Kompetenzen der Teilnehmer/-innen konstruktiv zu nutzen.
Die hier ausgeschriebene Supervision richtet sich ausschließlich an Mitarbeiter/-innen des Sozial- bzw. Begleitenden Dienstes der Werkstätten für behinderte Menschen. Deshalb orientiert sie sich in besonderer Weise an den inhaltlichen Bedarfen dieses Tätigkeitsfeldes.
Im Rahmen der Veranstaltung haben Sie die Gelegenheit, Ihre persönlichen beruflichen Fälle einzubringen und vertraulich* supervidieren zu lassen. Hierbei entsteht durch die Fachkompetenz der einzelnen Gruppenmitglieder und die der Supervisorin immer ein Pool neuer Handlungsmöglichkeiten.
Ziel dieser ersten Veranstaltung kann es neben der Fallbearbeitung sein, eine feste Gruppe zu bilden, welche sich in regelmäßigen Abständen zur Supervision trifft (vergünstigte finanzielle Konditionen).
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 6 Personen. Die Supervision findet ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen statt.
* Um Vertraulichkeit zu gewährleisten, ist für die Teilnahme die Bereitschaft zur Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsvereinbarung Voraussetzung!
Eine Bescheinigung zum Nachweis der Supervision ist möglich.
Kosten: 75,00 € pro Person (zzgl. 19 % USt.)
Termin: 27.02.2018, 9:00-12:00 Uhr, Anmeldefrist: 31.01.2018
Ort: Praxis für Supervision, Mediation + Psychologische Beratung, Hradschin 11 in 08523 Plauen